Links und Hinweise
Auf dieser Seite tragen wir Informationen und Hilfsangebote für Sie zusammen. Wir tragen diese Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammen – wir können jedoch weder eine rechtliche Beratung und eine Garantie für die Informationen übernehmen und bitten um entsprechendes Verständnis.
Der NEOVITA Erste Hilfe Newsletter
https://www.neovita.eu/super/newsletter
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Informationen zum Antrag auf Verdienstausfallentschädigung* | ![]() |
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Antrag Verdienstausfall-Entschädigung | ![]() |
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Information zum Kurzarbeitergeld | ![]() |
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*Es kristallisiert sich immer mehr heraus, dass die Verdienstausfall-Entschädigung nach dem Infektionsschutz-Gesetz wohl nur gewährt wird, wenn eine Person (Inhaber oder Mitarbeiter) per Anordnung in Quarantäne geschickt wird. Die jetzige Anordnung der Schließung der Kosmetik-Institute führt ganz offensichtlich NICHT zu diesem Anspruch (Auskünfte aus Bayern und Baden-Württemberg).
Es bleibt also nichts anderes übrig als auf die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen vom Bund für Selbstständige zu warten.
Sofort-Hilfen (Baden-Württemberg):
Wie die Sofort-Hilfeprogramme umgesetzt werden ist (leider wieder) Ländersache. Für Baden-Württemberg hat Ministerpräsident Kretschmann verkündet:
Hilfen für kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat bekannt gegeben, dass kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler umfangreiche und rasche Unterstützung erhalten, die sich wie folgt gestaltet:
- Soforthilfe können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Es werden einmalige Zuschüsse zu Betriebskosten für drei Monate gewährt, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 €.
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 €.
- Selbständige und Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten bis zu 30.000 €.
- Selbständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt.
Die Soforthilfen sollen ab dem Abend des 25. März 2020 vollelektronisch gestellt werden können. (Bei der jeweiligen Kammer, also Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer).
Websiten mit weiteren Informationen:
Informationen zu Instituts-Schließungen
http://www.kosmetik-pflege.eu/corona-update/1262
Finanzielle Hilfen nach Bundesländern:
http://www.kosmetik-pflege.eu/corona-update/1264